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Gesundheitsamt Schweinfurt bedroht und erpresst Corona-Helden

Wie in einigen anderen Städten reiht sich nun auch das Gesundheitsamt Schweinfurt in die unrühmliche Liste der Bedrohung und Erpressung von Mitarbeitern im Gesundheitswesen ein. Den systemrelevanten Corona-Helden von 2020 wird in einem lapidaren Schreiben mitgeteilt, innerhalb von 4 Wochen den Nachweis einer Impfung oder Genesung zu erbringen. Bei Nichterbringung dieses Nachweises wird ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot sowie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 € angedroht.
 
dieBasis verurteilt zutiefst diesen Umgang mit Menschen, mit Mitarbeitern, welche sich teilweise langjährig und für einen geringen Lohn für andere Mitmenschen engagiert eingesetzt haben. Es sind jene Menschen, welche sich 2020 tagtäglich einem neuartigem, vollkommen unbekanntem, potenziell sehr gefährlichem Virus und unter massiven Arbeitserschwernissen der Situation gestellt haben. Die jedoch von den Altparteien festgelegten Maßnahmen sind schamlos und unmenschlich. Sie verstoßen unserer Meinung nach gegen Art. 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
 
Bei den Betroffenen kann es sich beispielsweise um ein Elternteil einer Großfamilie handeln, wo jeder Cent zweimal umgedreht werden muss oder um eine(n) alleinerziehende(n) Mutter (Vater), welche aufgrund der geringen Entlohnung im Gesundheitssektor sowie der mangelhaften Unterstützung bei der Betreuung von Kindern, v.a. im Schichtdienst, schon gebeutelt genug sind. Jetzt wird diesen Mitmenschen, ohne Berücksichtigung der äußeren Umstände, mit einem Tätigkeitsverbot (ggf. ohne Lohnfortzahlung) sowie einem 4-stelligen Bußgeld gedroht. Bei diesem Umstand kann nicht mehr von einer Impfpflicht gesprochen werden, sondern es handelt sich um einen klaren Impfzwang.
 
Mit dem Hintergrundwissen, dass das Corona-Sterberisiko in Schweinfurt minimal ist (wir berichteten), aber die Impfnebenwirkungen bis zum Tod reichen können (wir berichteten), ist dieses Verhalten der Regierung und der Vollzugsbeamten scharf zu verurteilen und strikt abzulehnen.
 
Abschließend gibt es in genanntem Schreiben auch noch rechtlich, zumindest problematische Aussagen über einen „Impfschutz“, welcher aktuell wissenschaftlich nicht vollumfänglich bewiesen und sogar sehr umstritten ist, sowie die direkte, namentliche Werbung eines Impfmittelherstellers.
 
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